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   BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03   

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https://dejure.org/2003,22543
BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03 (https://dejure.org/2003,22543)
BVerwG, Entscheidung vom 28.05.2003 - 9 B 33.03 (https://dejure.org/2003,22543)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 9 B 33.03 (https://dejure.org/2003,22543)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Inhalt der Beschwerde einer Divergenzrüge; Geltendmachen von Ansprüchen wegen der Beeinträchtigung eines Baugrundstücks außerhalb des Flurbereinigungsverfahrens; Aufrechterhaltung einer Teilnehmergemeinschaft zur Erhaltung eines Rechtsträgers von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    3 Eine Divergenzrüge erfordert, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, S. 14).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    Dazu gehört, dass Umstände dargelegt werden, die von dem Gericht übergangen worden sind, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm aber hätten aufdrängen müssen (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 158.94 BVerwGE 96, 200 ).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist nämlich vom materiellrechtlichen Standpunkt des Tatsachengerichts aus zu beurteilen, selbst wenn dieser Standpunkt bedenklich sein sollte (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 1996 BVerwG 11 B 150.95 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1, S. 1).
  • BVerwG, 16.09.1975 - 5 C 44.75

    Plankonforme Gestaltung - Plankongruente Ausführung - Plangerechte Erledigung -

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift besagt im Übrigen nur, dass die Behörde an einer Schlussfeststellung gehindert ist, solange nicht feststeht, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan vollständig bewirkt ist (vgl. Urteil vom 16. September 1975 BVerwG 5 C 44.75 BVerwGE 49, 176 = RzF 8 zu § 149 Abs. 1 FlurbG; Urteil vom 29. April 1976 BVerwG 5 C 40.75 Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 4 = RzF 11 zu § 60 Abs. 1 FlurbG).
  • BVerwG, 27.11.1987 - 5 B 54.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    Damit setze sich das Flurbereinigungsgericht in Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 1987 BVerwG 5 B 54.86 (RzF 26 zu § 140 FlurbG = Buchholz 424.01 § 140 FlurbG Nr. 4), wonach Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken derartige Ansprüche gegen die Teilnehmergemeinschaft richten könnten; mit der Schlussfeststellung, die das Flurbereinigungsgericht gebilligt habe, entfalle nämlich der Rechtsträger, gegen den die Kläger mit ihren Ansprüchen vorgehen könnten.
  • BVerwG, 29.04.1976 - 5 C 40.75
    Auszug aus BVerwG, 28.05.2003 - 9 B 33.03
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Vorschrift besagt im Übrigen nur, dass die Behörde an einer Schlussfeststellung gehindert ist, solange nicht feststeht, dass die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan vollständig bewirkt ist (vgl. Urteil vom 16. September 1975 BVerwG 5 C 44.75 BVerwGE 49, 176 = RzF 8 zu § 149 Abs. 1 FlurbG; Urteil vom 29. April 1976 BVerwG 5 C 40.75 Buchholz 424.01 § 149 FlurbG Nr. 4 = RzF 11 zu § 60 Abs. 1 FlurbG).
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